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WÜRZBURGER ROCKGEMEINSCHAFT E.V.
IBAN: DE98 7905 0000 0042 2355 72
Sparkasse Mainfranken
Satzung
Satzung der Würzburger Rockgemeinschaft e.V.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen Würzburger Rockgemeinschaft, kurz WüRG. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und führt dann den Zusatz e.V.. Der Sitz des Vereins ist Würzburg. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck, Aufgabendefinition
1. Der Verein fördert Kunst und Kultur, insbesondere Musikerinnen und Musiker, Musikgruppen und Initiativen im Bereich Popularmusik bei Produktion, Präsentation und fachlicher Qualifikation.
2. Wissenschaftliche Begleitung und fachliches Ausbildungsangebot sind besondere Schwerpunkte von Projektarbeit.
3. Er ist Kontakt- und Kommunikationsstelle und arbeitet mit bayerischen Jugend- und Kulturverwaltungen zusammen.
4. Der Verein ist Mitglied der Interessengemeinschaft Rockmusik Unterfranken (IG Rock Ufr.) e.V. und im Verband für Popkultur in Bayern (VPBy) e.V.
5. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der AO. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Vereinstätigkeit
Die Verwirklichung des Vereinszwecks sieht der Verein insbesondere in der Erweiterung des kulturellen Angebots im Raum Würzburgs.
$ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit sofortiger Wirkung. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich. Er ist der/dem 1. Vorsitzenden gegenüber schriftlich mitzuteilen. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder Interessen des Vereins verstößt. Vor dem Ausschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Über den Ausschluss entscheidet die Vorstandschaft. Er ist sofort wirksam und dem Betroffenen umgehend mitzuteilen.
4. Bei Austritt oder Ausschluss erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis.
§ 5 Beiträge
1. Von den Mitgliedern des Vereins werden 15 Euro Jahresbeitrag erhoben.
2. Bei Abstimmungen über die Höhe des Beitrages entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.
3. Der Jahresbeitrag ist jeweils zum 1. Januar im Voraus fällig.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und die Vorstandschaft unter Vorsitz des/der 1. Vorsitzenden. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Die laufenden Geschäfte des Vereins führt die Vorstandschaft.
§ 7 Vorstandschaft
1. Die Vorstandschaft besteht aus dem /der 1. Vorsitzenden, dem/der stellvertretendem Vorsitzenden, dem/der Kassier(erin) und dem/der Schriftführer(in).
2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die 1. Vorsitzende/n allein vertreten.
3. Die Vorstandschaft wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleibt jedoch bis zur satzungsgemäßen Neuwahl der Vorstandschaft im Amt.
4. Dem/der 1. Vorsitzenden obliegt neben der Vertretung des Vereins die Wahrnehmung der Vereinsgeschäfte nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
§ 8 Mitgliederversammlung
1. Mindestens eine Mitgliederversammlung findet jährlich (im Januar oder Februar) statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es gebietet.
2. Die Mitgliederversammlung wird mit einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung an alle Mitlieder einberufen.
3. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
4. Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen, gültigen Stimmen erforderlich.
5. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorstand zu unterzeichnen ist.
§ 9 Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer zur Überprüfung des jährlichen Kassenberichts der Vorstandschaft.
§ 10 Auflösung des Vereins
1. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, soweit diese eigens zu diesem Zweck einberufen worden ist. Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen, gültigen Stimmen erforderlich.
2. Die Liquidation des Vereins erfolgt durch die zum Zeitpunkt der Auflösung amtierende Vorstandschaft.
3. Bei der Auflösung des Vereins, fällt das Vermögen des Vereins an die Bezirksorganisation bzw. Landesorganisation.
Würzburg, den 09.07.1997
Vereinsregisternummer: 1705
Vorstand
Ziel: rauf auf die Bühne, spielen! Keine Zeit für Lampenfieber!
max. 6 Bands
max. 20 Minuten
max. Musik
Quickies - sprich: kwickies - das sind Acts, die kurz, zwar nicht immer schmerzlos, aber dafür voll befriedigend über die Bühne gehen. In unserem Fall aber Quickies der besonderen musikalischen Art!\ Die Quickies - schräg und kultig - sind aus der Würzburger Szene nicht mehr wegzudenken. Sechs junge und unverbrauchte Bands der Würzburger Rockgemeinschaft (WüRG) e.V. präsentieren sich im 30-Minuten-Rhythmus dem erwartungsfrohen Publikum. Hoher Fun-Faktor ist garantiert!
Ziel: zeig, was Du kannst
1x Jahr
1x bei jeder MusikIni
Der Rock-Check ist das Bandfestival der IG-Rock Unterfranken e.V. und deren Musikinitiativen (Würzburger Rockgemeinschaft e.V., Rockverband Schweinfurt e.V., Musikinitiative Hammelburg e.V., Musikinitiative Haßberge e.V., Musikinitiatve Bad Neustadt e.V.,). Diese Konzertreihe wird vom Regierungsbezirk Unterfranken finanziell unterstützt und gefördert. Seit 1995 findet es ohne Unterbrechung jährlich statt, wobei jeweils eine andere Musikinitiative als Veranstalter fungiert und Konzerttermin und Location festlegt. Dafür entsendet jede Musikinitiative aus ihrer Region eine musikalisch herausragende Band. Bewerben können sich ausschließlich vereinseigene Bands bei ihren Musikinitiativen.
Ziel: Vernetzung im Regierungsbezirk
On Tour in Unterfranken
Bands-On-Tour ist das Bandaustauschprojekt der IG-Rock Unterfranken e.V. und deren Musikinitiativen (Würzburger Rockgemeinschaft e.V., Rockverband Schweinfurt e.V., Musikinitiative Hammelburg e.V., Musikinitiative Haßberge e.V., Musikinitiatve Bad Neustadt e.V.). Diese Konzertreihe wird vom Regierungsbezirk Unterfranken finanziell unterstützt und gefördert. Über die Vorstände der jeweiligen Musikinitiativen werden die einzelnen Bands ausgewählt und die Konzerttermine festgelegt. Die Organisation und Durchführung der Konzerte erfolgt in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit zwischen den Bands und den Vereinen. Bewerben können sich ausschließlich vereinseigene Bands bei ihren Musikinitiativen.
Ziel: Vernetzung, bundesweit
Würzburg meets ... ist eine Konzertreihe der Würzburger Rockgemeinschaft (WüRG) e.V., die vom Kreis- & Stadtjugendring und dem Kreis- & Stadtjugendamt Würzburg gefördert wird. Die Konzerte finden in der Regel im Jugendkulturhaus Cairo oder im Bechtolsheimer Hof statt.
'Wer kann sich bewerben?' Jede Band eines WüRG-Mitglieds kann ein "Wü meets..." ausrichten. Bands von außerhalb können sich über die Bandliste auf unserer Hompage eine Partnerband als "Ausrichterband" suchen. Es gibt keine Einschränkungen in Sachen Stil oder Alter.
'Was muss ich als Ausrichterband tun?' Ihr kümmert euch um eine Gastband, die von außerhalb der Region Würzburg stammt. Ihr organisiert die Backline, könnt abe auch die vereinseigene Hardware der WüRG verwenden. Ihr kümmert Euch um die Werbung, die von der WüRG mit einem Föderbeitrag unterstützt wird. Außerdem stellt ihr bei zwei anderen Konzerten der Serie zwei Helfer (z.B. Stagehand, Lichtmischer, Kassier, Helfer für Auf- und Abbau).
'Wie werde ich unterstützt?' Die WüRG e.V. kümmert sich um einen Termin in einem der Clubs in Würzburg, tritt als verantwortlicher Veranstalter auf und berät in organisatorischen Fragen. Die Vereinsmitglieder und deren Bands helfen euch als Stagehands, Kassier, Lichtmischer sowie beim Auf- und Abbau. Die Clubs stellen den Großteil der technischen Infrastruktur und tragen zur Promotion bei (Werbung auf der Homepage, legale Plakatflächen in der Würzburger Innenstadt).
Ansprechpartner: Philipp E-Mail: mhlungu0"at"gmail.com
Ziel: Newcomers, was geht?
Schülerbandwettbewerb
"Enter the Stage" ist ein Schülerbandwettbewerb unter jungen Bands. Einzige Teilnahmebedingung: von den Bandmitgliedern muß eine/r an eine Schule in Würzburg gehen. Der Wettbewerb findet einmal im Jahr statt und zu gewinnen gibt es neben etlichen wertvollen Preis auch immer ein Jahr freie WüRG-Mitgliedschaft.
Gallien Krueger NEO 115 III
8Ohm / 400 Watt RMS
1x 15" Neodymium Lautsprecher mit Horn
DiMavery BC 110
8 Ohm / 300 W
4 x 10", 75 W mit 3"-Horn
Peavy IRT412A Ironheart
16 Ohm / 320 W
4x12''
DiMavery GC-412b
1 x 300 W RMS, 2 x 150 W RMS
4 x 12" CELESTION®, 75 W, 16 Ohm
1 x 16 Ohm, 1 x 4 Ohm oder 2 x 8 Ohm